REZEPT

Seit 01. Januar 2024 ist die Verordnung von Medikamenten mittels E-Rezept gesetzlich vorgeschrieben. Wir möchten Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass die Ausstellung der E-Rezepte nur möglich ist, wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) einmal im Quartal in der Praxis eingelesen wurde. Eine E-Rezept-Ausstellung ohne vorliegende Karte (z.B. per telefonischer Anfrage oder per Email) ist technisch nicht möglich. Rezepte für Heilmittel oder Hilfsmittel, z.B. Sauerstoff-Verordnung etc. sind wie bisher zu verordnen. Für weitere Informationen und Anleitungen informieren Sie sich bitte über die offizielle Seite der Gematik: www.gematik.dewww.gematik.de/anwendungen/e-rezept

Sie können hier die Ausstellung eines Folgerezeptes Ihrer Dauer-Medikamente bestellen, wenn Sie bereits Patient unserer Praxis sind. Bitte teilen Sie uns mit, um welches Medikament es sich handelt und ob Sie das Rezept persönlich abholen möchten, bitte denken Sie an Ihre Krankenversichertenkarte bei der Abholung. Die abschließende Entscheidung zur Rezeptausstellung wird immer von Ihrem behandelnden Arzt getroffen. Eine schriftliche Beantwortung von Anfragen über dieses Formular oder Rückrufe erfolgen aus organisatorischen Gründen nicht. Externe Links oder Datei-Anhänge werden zu unserer Sicherheit nie geöffnet.